
04.02.2026
– wichtige Information für unsere Patientinnen und Patienten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) erweitert. Ziel ist es, schwere Krankheitsverläufe und insbesondere langanhaltende Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) wirksam zu verhindern.
Gürtelrose entsteht durch eine Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus, das nach einer Windpockenerkrankung oder symptomlosen Verläufen, auch trotz einer Windpockenimpfung lebenslang im Körper verbleibt. Mit zunehmendem Alter, aber auch bei bestimmten Vorerkrankungen oder unter immunsuppressiver Therapie, ist das Risiko für eine Erkrankung deutlich erhöht.
Unverändert empfiehlt die STIKO die Gürtelrose-Impfung für alle Menschen ab 60 Jahren als Standardimpfung.
Neu ist, dass die Impfung nun auch für Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko empfohlen wird. Dazu zählen insbesondere:
Die Impfung erfolgt mit einem Totimpfstoff in zwei Teilimpfungen im Abstand von mehreren Monaten. Eine frühere Windpockenimpfung oder eine durchgemachte Windpockenerkrankung schließt die Gürtelrose-Impfung nicht aus. Bei Vorliegen einer STIKO-Empfehlung werden die Kosten üblicherweise von den Krankenkassen übernommen.
Wenn Sie zu einer der genannten Risikogruppen gehören oder unsicher sind, ob die Gürtelrose-Impfung für Sie sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an.
Wir beraten Sie individuell und informieren Sie bei Wunsch über Ablauf und Terminvereinbarung.
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten: