Neue Regelungen zur telefonischen Krankmeldung

Neue Regelungen zur telefonischen Krankmeldung

11.12.2023

Ab dem 07.12.2023 ist in unserer Praxis auch eine telefonische Krankmeldung möglich. Informieren Sie sich über die Bedingungen.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

seit dem 07.12.2023 ist nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eine telefonische Krankmeldung in folgenden Fällen möglich:

  1. Sie sind ein bekannter Patient in unserer Praxis.
  2. Sie haben nur leichte Symptome z.B. eines Atemwegsinfektes, sodass eine ärztliche Abklärung unmittelbar nicht notwendig ist.
  3. Sie waren in diesem Quartal bereits in unserer Praxis und Ihre Gesundheitskarte wurde eingelesen.

Die telefonische Krankmeldung ist für maximal 5 Tage möglich, eine Verlängerung muss in unserer Praxis erfolgen.Eine Verlängerung einer bestehenden Krankmeldung, die im persönlichen Kontakt ausgestellt wurde, kann ebenfalls nach ärztlicher Einschätzung telefonisch verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass auch eRezepte nur nach Einlesen der Gesundheitskarte im Quartal ausgestellt werden können.

Ihr Praxisteam

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